Externisten

Gemäß Schulpflichtgesetz (§11 Absatz 1 und 2) kann die allgemeine Schulpflicht auch durch die Teilnahme am Unterricht an einer Privatschule ohne Öffentlichkeitsrecht (auf Dauer) beziehungsweise an häuslichem Unterricht erfüllt werden.

Diese ist möglich, wenn der Unterricht jenem an einer im Schulpflichtgesetz (§ 5) genannten Schule – also einer öffentlichen oder mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Schule mit gesetzlich geregelter Schulartbezeichnung – mindestens gleichwertig ist.

Die Erziehungsberechtigten müssen die Teilnahme ihres Kindes am Unterricht an einer Privatschule ohne Öffentlichkeitsrecht beziehungsweise an häuslichem Unterricht jeweils vor Beginn des Schuljahres anzeigen (§ 11 Absatz 3 Schulpflichtgesetz).

 

Die Volksschule Georg Bilgeri Straße ist Standort für Externisten (Volksschule) mit dem Wohnsitz im 22.Bezirk.

 

Terminvereinbarungen finden telefonisch bis zum 25.Oktober statt.

Wenden Sie sich dafür an die Direktion.